Quelle: EUWID NEUE ENERGIEN, Ausgabe 13/2012, Seite 24.
Die jüngsten Vorschläge der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stellen nach Ansicht des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) einen „fundamentalen Angriff auf die Grundlagen des EEG“ dar. So kritisiert der Dachverband der Erneuerbaren-Branche, dass künftig nur noch ein Teil des erzeugten Stroms aus Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung erhalten soll. Mit Hilfe einer Verordnungsermächtigung könnte dieses Modell zudem kurzfristig auf alle Sparten der Erneuerbaren Energien ausgedehnt werden, befürchtet der Verband. Die notwendige Verlässlichkeit und Kalkulierbarkeit hinsichtlich der Refinanzierung von millionenschweren Investitionen würde da mit entfallen, kritisierte BEE-Präsident Dietmar Schütz. Der BEE fordert vor diesem Hintergrund, die entsprechenden Regelungen in den weiteren Beratungen zur Änderung des EEG‚ „ersatzlos zu streichen“. Der Ansatz des „Marktintegrationsmodell“, nachdem ein Teil der Stromproduktion nicht mehr vergütet wird, sei in der Praxis „gar nicht umsetzbar, da entscheidende Fragen unbeantwortet bleiben“, so der BEE. So sei beispielsweise unklar, wie sich vorab die 100 Prozent der in einem Jahr eingespeisten Strommenge ermitteln ließen und wie Vermarkter vorab wissen könnten, wann die 85 bzw. 90 Prozent-Schwelle erreicht wäre. „Viele Anlagenbetreiber werden aller Voraussicht nach den Aufwand für solche Prognosen und entsprechende Verträge nicht auf sich nehmen. Somit droht das vermeintliche Marktintegrationsmodell zu einer versteckten Vergütungskürzung zu werden“, kritisierte BEE-Präsident Dietmar Schütz. Da die meisten erneuerbaren Energien durch hohe Investitionskosten bei gleichzeitig geringen Betriebskosten gekennzeichnet seien, könne der von der Bundesregierung postulierte Vermarktungsansatz beim aktuellen Marktdesign „nur ins Leere Iaufen“. Die Strompreisbildung an den Großhandelsmärkten orientiere sich nach wie vor an den hohen Grenzbetriebskosten fossiler Kraftwerke. Die regenerativen Energien senkten dabei über den Merit-Order-Effekt die durchschnittlichen Großhandelspreise. „Investitionen in regenerative Kraftwerke, schnell regelbare Gaskraftwerke oder in Speicher sind deshalb über den derzeitigen Börsenstrompreis nicht refinanzierbar“, betonte Schütz. Eine Umgestaltung des Strommarktes sei „dringend erforderlich“, damit in Zukunft eine selbsttragende Entwicklung erneuerbarer Energien möglich werde.