Im Jahr 2018 hatten sich die EU-Mitgliedstaaten bekannterweise auf eine Neufassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive II, kurz RED II) geeinigt. Nun liegt bereits der Entwurf zu RED III vor, obwohl beispielweise in Deutschland die Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022 verlängert wurde. Am 14. September stimmten Abgeordnete des EU-Parlaments in erster Instanz über die nächste Neufassung ab.
Positiv ist, der neue Entwurf sieht eine Stärkung der erneuerbaren Energien vor. Diese sollen bis 2030 45 % des Energiebedarfs in der EU decken. Im Gegenzug soll es jedoch weitreichende Einschränkungen in der Gewinnung von Energie aus Holz geben. Die Verbrennung primärer holziger Biomasse soll laut Richtlinie von den EU-Zielen für erneuerbare Energien ausgeschlossen und damit einhergehend auch die Subventionierung von Biomasse beendet werden.
Die gesamte Branche und ihre Teilnehmer sehen sich unvorbereitet und Investoren stark verunsichert. Bereits die Vorgängerrichtlinie RED II konnte beispielsweise in Deutschland bis zum ursprünglichen Stichtag nicht in nationales Recht überführt werden. Die neue Kategorisierung und deren Umsetzung stellen nun die nächste große Herausforderung dar. Allein die angekündigte Aufhebung der Förderfähigkeit von Biomasse lässt die Wogen hochschlagen. Hinzu kommt die umstrittene Einstufung der „primären“ Biomasse und welche Arten von Biomasse laut Definition und gemäß EU-Richtlinie folglich als erneuerbaren Energien gelten können. Gerade für Biomasse(heiz)kraftwerke könnte dies fatale Auswirkungen haben. Die Folgen einer Änderung wie dieser sind jedenfalls für alle Beteiligten nur schwer einzuschätzen, Pros und Kontras genau abzuwägen.
Was können wir tun? Nachdem wir RED II mit der Aufnahme durch neue Zertifizierungssysteme in der Brüning Group gewissenhaft umgesetzt haben, werden wir selbstverständlich auch die neuen Anforderungen aus RED III bestens vorbereiten. Hierzu setzen wir abermals auf den Dialog mit Partner:innen, Verbänden und Politik. Unser Ziel mit der Brüning Group ist es, am Ball zu bleiben, uns über jegliche Änderungen und Neuerungen stets grundlegend zu informieren, um diese einwandfrei in die Praxis übertragen zu können. Nur so können wir unseren Kund:innen und Lieferante:innen Richtlinienkonformität gewährleisten und ihnen ein verlässlicher Partner sein.