Als zuverlässiger Versorger von Biomasse(heiz)kraftwerken nutzen wir als Brüning Group Restholz, das in der Industrie keine weitere Anwendung findet, als Festbrennstoff für die Energie- und Wärmegewinnung. Wir beliefern deutschland- und europaweit 120 Kraftwerke mit diesem als Energieholz bezeichnetem Rohstoff und bewegen jährlich ca. 625.000 Tonnen Biomasse im Auftrag unserer Kund:innen. Dabei weist allein ein Kraftwerk einen Rohstoffbedarf von ca. 65.000 Tonnen auf, was etwa 3.000 Lkw-Ladungen entspricht.
Um die Kraftwerksversorgung problemlos zu gewährleisten, sind folgende Rohstoffe als Energiehölzer relevant:
Landschaftspflegematerial
Organisches Material, das bei der Pflege von öffentlichen Grünflächen wie z.B. Parkanlagen, Siedlungs- oder Verkehrsflächen anfällt, wird als Landschaftspflegematerial bezeichnet. Auch Schnittgut, das bei der Pflege von Feld- und Ufergehölzen, Windschutz- bzw. Feldhecken zusammenkommt, und Material aus Landschaftspflegemaßnahmen im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes zählen in diesen Bereich.
Holz aus Kurzumtriebsplantagen
Auf Kurzumtriebsplantagen werden gezielt schnellwachsende Bäume und Sträucher (hauptsächlich Baumarten wie Pappeln und Weiden) als Energiepflanzen für die Verbrennung angebaut.
Waldrestholz
Als Waldrestholz definieren wir Kronen- und Wurzelholz sowie Astmaterial, das bei Pflegemaßnahmen anfällt. Durch Witterungseinflüsse kommt es zudem zu Schnee- oder Sturmbruchholz, das in der Regel auf den Waldflächen zurückbleibt und von uns als Brennstoff weiterverwertet wird.
Altholz
Wir sind zuverlässiger Abnehmer von Altholz und versorgen damit Biomasse(heiz)kraftwerke. Je nach vorheriger Nutzung und Beschaffenheit wird Altholz in unterschiedliche Kategorien, von A I bis A IV, eingeteilt.
Bei der Mobilisierung des Energieholzes, der Abnahme und der Lieferung können wir auf eine umfassende Unterstützung von unseren Forstexpert:innen zurückgreifen und somit einen qualitativ hochwertigen Standard garantieren.
Bei Fragen rund um die Belieferung von Biomasse(heiz)kraftwerken oder zu den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen laut Erneuerbare-Energien-Gesetz stehen wir Ihnen gern als Expert:innen zur Verfügung.