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EU-ENTWALDUNGSVERORDNUNG (EUDR)

Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, kurz: EUDR), die Ende Juni 2023 in Kraft trat, hat die Europäische Union einen bedeutenden Schritt zum Schutz globaler Wälder unternommen. Diese Verordnung verpflichtet Unternehmen, nachzuweisen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung und illegalen Aktivitäten sind. Dies umfasst nicht nur den Schutz von Wäldern als ökologisch wertvolle Systeme, sondern auch den aktiven Kampf gegen die Schädigung von Wäldern sowie die illegale Vertreibung lokaler Bevölkerung und indigener Gemeinschaften. Ab dem 31. Dezember 2024 wird die EUDR nach einer Übergangsfrist vollständig wirksam und stellt alle Marktteilnehmer:innen vor neue Herausforderungen.

Einfach formuliert lässt sich „Entwaldungsfreiheit“ so erklären: Wo Wald ist, soll auch Wald bleiben. Offiziell bedeutet dies das Verbot der Umnutzung von zuvor als Wald definierten Flächen – insbesondere, um eine illegale Nachnutzung beispielsweise durch die Ausdehnung von Agrarflächen zu verhindern. Für Unternehmen, die Produkte aus Rohstoffen wie Rind, Soja, Palmöl, Holz, Kaffee, Kakao und Naturkautschuk auf den europäischen Markt bringen, gilt: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten den strengen Anforderungen der Verordnung entsprechen. Vor der Markteinführung ist eine Sorgfaltserklärung erforderlich, die bestätigt, dass es sich um abholzungsfreie und legale Produkte handelt. Laut unseren Informationen befindet sich ein EU-weites Portal (TRACES NT) zur Einreichung dieser Erklärungen derzeit in der Weiterentwicklung.

Die EUDR verschärft damit bestehende Regularien wie die EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation, kurz: EUTR) von 2010 und erweitert deren Geltungsbereich. Während sich die EUTR auf den Im- und Export von Holzprodukten konzentrierte, umfasst die neue Verordnung eine breitere Palette an Rohstoffen und erhöht die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und Transparenz entlang der gesamten Lieferkette.

Für die Brüning Group steht außer Frage, dass wir uns von illegalem Holz und Holzprodukten klar distanzieren. Uns ist bewusst, dass das Vorgehen einzelner illegal handelnder Akteure das Vertrauen in eine ganze Branche massiv schädigt. Daher bekennen wir uns zu unserer Verantwortung, die geforderten Sorgfaltspflichten der EUDR – sobald klar definiert und umsetzbar – zu erfüllen.

In der politischen Diskussion werden immer wieder Forderungen nach einer Verschiebung der Verordnung laut, zuletzt auch von der deutschen Bundesregierung. Unsere Position dazu ist klar: Die EUDR wird früher oder später eingeführt werden. Dennoch muss die Politik präzise und praktikable Vorgaben formulieren. Solange dies nicht gewährleistet ist, befürworten wir eine Verschiebung, einschließlich der erforderlichen Anpassungen.

Auch wenn viele Details der Verordnung bereits bekannt sind, gibt es noch offene Fragen zur konkreten Umsetzung, die Unternehmen vor komplexe Aufgaben stellen werden. Wir arbeiten intensiv daran, um bis Ende dieses Jahres bestmöglich auf die Anforderungen der EUDR vorbereitet zu sein. In diesem Kontext setzen wir auf einen engen Dialog mit unseren Partner:innen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln und die vielschichtigen Herausforderungen der neuen Verordnung zu meistern.

Wir freuen uns auf einen regen Austausch und sind überzeugt, dass die EUDR langfristig zu einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren globalen Wertschöpfungskette beitragen wird.

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