Anfang nächsten Jahres greifen die gesetzlichen Änderungen zur Stromerzeugung aus Biomasse, welche die gesamte Brennstofflieferkette und somit sowohl uns als auch unsere Lieferant:innen und Kund:innen betreffen.
Vor drei Jahren, im Dezember 2018, haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Neufassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (2018/2001/EG – kurz RED II) geeinigt. Diese beinhaltet eine Vielzahl an Kriterien, die gewährleisten sollen, dass die in der Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzte Biomasse nachhaltig produziert wurde. Dadurch ergeben sich neue Vorgaben zur Förderung von Stromerzeugung aus Biomasse.
Die europäischen Länder waren angehalten, diese neuen Vorgaben bis zum 01. Juli 2021 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland ist dies durch die Anpassung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) mit deutlicher Verzögerung geschehen. Diese wurden am 24.11.2021 verabschiedet, sind am 08.12.2021 in Kraft getreten und sind ab dem 01.01.2022 in der Praxis umzusetzen.
Biomasseheizkraftwerke, die feste Biomasse in Anlagen ab 20 MW Gesamtwärmefeuerungsleistung einsetzen, müssen daher spätestens ab dem 1. Januar 2022 die Konformität mit der BioSt-NachV belegen. Nur mit diesem Nachweis zur Nachhaltigkeit bleiben die Voraussetzungen für die EEG-Vergütung bestehen. Freiwillige Zertifizierungssysteme können sich bei der EU-Kommission anerkennen lassen, um ihre Konformität mit der RED II aufzuzeigen. Die Brüning Group ist bereits Teilnehmer an dem System „Sustainable Biomass Programm“ sowie „Better Biomass – NTA8080“, die sich in der (Vor-)Anerkennungsliste eingereiht haben. Zusätzlich haben sich neue Systeme gegründet. Hierzu wurde beispielsweise von den betroffenen Branchenverbänden in Zusammenarbeit mit dem Biokraftstoff-Zertifizierungssystem REDcert und dem Europäischen Biomasseverband Bioenergy Europe das Zertifizierungssystem SURE (Sustainable Resources Verification Scheme) entwickelt, welches von der EU zugelassen wurde und Zertifizierungen nach RED II-Richtlinien ermöglicht.
Wir als Lieferant von fester Biomasse als Brennstoff für viele Biomasseheizraftwerke sowie als verlässlicher Abnehmer von fester Biomasse haben bereits den finalen Zertifizierungsprozess des SURE-Systems durchlaufen und sind sehr stolz, das Zertifikat nun als einer der ersten Biomassehändler in Deutschland in Händen halten zu dürfen. So können wir unseren Kund:innen die entsprechenden Brennstoffe auch langfristig und gesetzeskonform liefern.
Für viele der Lieferant:innen der Brüning Group bedeutet dies, dass sie sich nicht zwingend selbst zertifizieren lassen müssen, sondern ihr Brennstoff teilweise mit in unsere Lieferketten-Zertifizierung übernommen werden kann. Der erzeugte oder entstandene Brennstoff muss jedoch die Nachhaltigkeitskriterien nachweisbar erfüllen. Diese Anforderung richtet sich an forstwirtschaftliche Erzeugerbetriebe bei der Produktion von Waldrestholz oder an Entstehungsbetriebe von Abfall und Reststoffen, z. B. bei der Produktion von Landschaftspflegematerial.
Mit der erlangten Zertifizierung im Rahmen des SURE-Systems bieten wir unseren Kund:innen und Lieferant:innen ein weiteres Plus an Richtlinienkonformität und Service.