Der Bundesrat hat der geänderten Fassung der BioAbfV auf seiner Sitzung am 30. März 2012 endgültig zugestimmt und diese am 27. April im Bundesgesetzblatt verkündet. Mit Ausnahme des § 9a, der erst zum 01.08.2012 gültig ist, trat die Novelle zum 1. Mai in Kraft. Ursprünglich war die Gesetzesänderung bereits im November vergangenen Jahres verabschiedet worden. Da diese Bestimmungen jedoch zu Beeinträchtigungen bei der Verwertung von Bioabfällen geführt hätten, haben zahlreiche Verbände dagegen protestiert und einen „Gemeinsamen Standpunkt zur Novelle der Bioabfallverordnung“ verfasst. Das Bundeskabinett ist auf diese Kritik eingegangen und hat entsprechende Änderungen vorgenommen. Im Ergebnis konnten somit Beeinträchtigungen der funktionierenden Bioabfallverwertung vermieden werden.
Ausführliche Informationen zur neuen Bioabfallverordnung erhalten Sie unter folgenden Links:
https://www.bmu.de/abfallwirtschaft/abfallrecht/national/doc/40696.php
https://www.kompost.de/index.php?id=389
https://www.vku.de/abfallwirtschaft/abfallbehandlung/biologische-abfallbehandlung/novelle-bioabfallverordnung.html?p=1