Dieser Abfallstoffstrom beinhaltet alle möglichen Abfälle – Baumaterialien wie Rohre, Bauelemente, Textilien, Kunststoffe, Gips und Holz.
Alle Abfälle, die rund um die Bauwirtschaft entstehen, sowohl beim Abbruch und Rückbau als auch beim Bau neuer Gebäude und Objekte.
Diese müssen in aller Regel einer technischen Sortierung gemäß aktueller Gewerbeabfallverordnung zugeführt werden. Dort werden alle recyclefähigen Bestandteile aussortiert und als Sekundärrohstoffe zurück in den Kreislauf geführt. Die nicht recyclebaren Reste werden einer thermischen Verwertung in Kraftwerken zugeführt, um Energie zu produzieren.
Aufbereitungspflicht gemäß Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)