Altholz der Kategorie I ist naturbelassen und unbehandelt. Das Holz darf nicht mit holzfremden Stoffen verunreinigt worden sein, also keine Schadstoffbelastung aufweisen. Eine mechanische Bearbeitung ist kein Ausschlusskriterium.
Zum A I-Holz zählen Euro- oder Einwegpaletten aus Vollholz sowie Verpackungen aus naturbelassenem Vollholz.
Ideal für die stoffliche und thermische Verwertung: Das Altholz AI wird in der Holzwerkstoffindustrie zu einer neuen Spanplatte wiederverarbeitet. Außerdem kommt das Material, speziell in den kalten Jahreszeiten, in Kleinfeuerungsanlagen zum Einsatz.