Unter die Altholzkategorie II fallen beschichtete, gestrichene oder lackierte Hölzer sowie Gebrauchtmöbel ohne PVC-Anhaftungen. Die Materialien müssen zudem frei von halogen-organischen Verbindungen und Holzschutzmitteln sein.
Alle bearbeiteten Hölzer, Holzwerkstoffe und daraus hergestellte Möbel und Küchen werden der Altholzkategorie II zugeordnet. Dies können z. B. Dielen, Türblätter und Zargen aus dem Innenbereich, Deckenpaneele und behandelte Platten oder Späne sein. Auch unbeschichtete oder beschichtete Spanplatten sowie Sperrholz landen bei den Recyclinghöfen auf dem Lagerplatz für A II-Holz.
Altholz der Kategorie II kann stofflich verwertet werden, wenn die chemischen Parameter der Altholzverordnung zur Herstellung von Holzwerkstoffen eingehalten werden. Dies hängt unmittelbar mit einer sauberen Aufbereitung und guten Sortierung des Materials zusammen. Ist dies nicht gegeben, ist das Material thermisch in Altholzkraftwerken zu entsorgen.