Altholz wird der Kategorie A III zugeordnet, wenn das Holz in der Beschichtung halogen-organische Verbindungen aufzeigt. Holzschutzmittel dürfen allerdings auch hier nicht enthalten sein.
Halogen-organische Verbindungen findet man im Altholzbereich häufig an Möbeln und Küchenteilen. Elastische Dekorfolien und Kantenumleimer sind relevante PVC-Quellen, die Inneneinrichtungen für die A III-Kategorie qualifizieren. PVC kann zusätzlich über Kunststoffe aus dem Baubereich in das Altholz eingetragen werden, z. B. durch Kunststoffbeschläge am Holz.
STOFFLICH
Die stoffliche Verwertung von A III-Holz ist möglich, sofern Beschichtungen und Lackierungen durch eine Vorbehandlung weitgehend entfernt werden. Moderne Aufbereitungstechnik, wie z. B. Leichtgutabscheider, Sichtungsanlagen oder das WKI-Verfahren trennen die losgelösten Oberflächenpartikel und PVC-Beschichtungen vom Rest des Materials.
THERMISCH
In der thermischen Verwertung kommt Altholz der Kategorie A III in Großanlagen zum Einsatz. Da die Verbrennung umfangreiche Abgasreinigungstechnologien nach der Bundesimmissionschutzverordnung (BImSchV) erfordert, wird eine Nutzung erst in Biomasseheizkraftwerken mit einer Feuerungswärmeleistung über 10 MW wirtschaftlich.