Althölzer der Kategorie IV sind mit Holzschutzmitteln behandelt bzw. können aufgrund ihrer Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden. In diese Stoffgruppe fallen Sortimente, deren Holzschutzmittelbehandlung bekannt ist, anhand von Analysen festgestellt wurde oder durch die Herkunft anzunehmen ist. Auch wenn eine Holzschutzbehandlung sichtbar (Anfärbungen) bzw. sensorisch (Geruch) erkennbar ist, spricht das für A IV-Holz.
Zu den bekanntesten Althölzern der Kategorie IV zählen Bahnschwellen und Leitungsmasten sowie Wasserbauhölzer. Aber auch Fenster und Außentüren, Gartenmöbel, Holzfachwerk, Dachsparren und Bau- und Abbruchholz aus dem Außenbereich finden sich in dieser Kategorie. Kabeltrommeln, deren Herstellungsdatum vor 1989 liegt, werden auch als A IV-Holz klassifiziert.
Altholz der Kategorie IV kann ausschließlich in genehmigten Großkraftwerken (17. BImSchV) verwertet werden. Altholz der Kategorie IV gilt als gefährlicher Abfall und muss per Entsorgungsnachweis verbracht werden.